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Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird ab 2018 auf 800 EUR angehoben.

Abgesehen von einer Anpassung durch das Steuer-Euroglättungsgesetz wurde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter letztmalig im Jahr 1964 angehoben. Seit 53 Jahren liegt die Grenze bei 410 EUR und soll nun zum 01.01.2018 auf 800 EUR angehoben werden.
Nach jahrelangen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung am 06.03.2017 auf Steuerentlastungen für den Mittelstand geeinigt. Künftig können Betriebe Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von 800 EUR sofort abschreiben. Die Frage, ob die Pool-Abschreibung (Abschreibungsdauer fünf Jahre und Grenze von 1.000 EUR) weiter bestehen soll, ist noch nicht gelöst.