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Die Anhebung des Messbetrages von 500% auf 690% ist völlig in Ordnung!

Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem aktuellen Urteil (Az. 1 K 684/15.WI) bestätigt, nachdem die Stadt Schwalbach durch eine Satzungsänderung zum 01. Januar 2015 den Messbetrag für die Grundsteuer zum 01. Januar 2016 um diese exorbitante Steigerung erhöht hatte.