Die Anhebung des Messbetrages von 500% auf 690% ist völlig in Ordnung!
Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem aktuellen Urteil (Az. 1 K 684/15.WI) bestätigt, nachdem die Stadt Schwalbach durch eine Satzungsänderung zum 01. Januar 2015 den Messbetrag für die Grundsteuer zum 01. Januar 2016 um diese exorbitante Steigerung erhöht hatte.