Die Finanzverwaltung plant die Einführung einer einheitlichen Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und der Betriebsprüfung. Das BMF hat hierzu einen Diskussionsentwurf für eine neue Buchführungsdatenschnittstellenverordnung vorgelegt. Mit Hilfe einheitlicher Standards sollen Betriebsprüfungen künftig beschleunigt werden und aufwendige Konvertierungsmaßnahmen weitestgehend vermieden werden.
Die Neuregelung bedeutet für die Unternehmen voraussichtlich einen hohen technischen Umstellungsaufwand als auch hohe Kosten. Besonders brisant ist, dass die Finanzverwaltung die Beweiskraft der Buchführung schon allein deshalb in Frage stellen will, weil die Daten nicht nach der Vorgabe der einheitlichen Schnittstelle übermittelt werden (können).
Stand: 26. Juni 2024
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