Menü
Als „Grenzgänger“ im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen/DBAs werden Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer bezeichnet, die in einem Vertragsstaat ansässig, in einem anderen Vertragsstaat ihren Arbeitsort haben und von dort regelmäßig an ihren Ansässigkeitsort zurückkehren. Nach dem DBA-Schweiz (Artikel 15a Abs. 2) entfällt die Grenzgängereigenschaft, falls ein Arbeitnehmer nicht täglich nach Arbeitsende an seinen Wohnsitz zurückkehrt nur dann, wenn dieser Arbeitnehmer bei einer Beschäftigung während des gesamten Kalenderjahres an mehr als 60 Arbeitstagen auf Grund seiner Arbeitsausübung nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. Der Grenzgängerstatus ist entscheidend für die Frage, welcher Staat den Arbeitslohn besteuern kann. Deutschland kann als Ansässigkeitsstaat Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die ein Grenzgänger aus unselbständiger Arbeit in der Schweiz bezieht, besteuern.
Im Streitfall kehrte der Betreffende nicht täglich nach Feierabend nach Deutschland zurück. Das Finanzamt wollte für den Arbeitnehmer dennoch eine Besteuerung wie als Grenzgänger, da eine tägliche Rückkehr zumutbar sei. Das erstinstanzliche Finanzgericht/FG Baden-Württemberg (Urteil vom 23.11.2022, 12 K 623/22) war der Meinung, dass eine regelmäßige Rückkehr – und damit eine Steuerpflicht in Deutschland – auch vorliegen kann, wenn der Arbeitnehmer nur einmal die Woche ins Inland zurückkehrt.
Ob und inwieweit die Grenzgängerregelung im Streitfall Anwendung findet, wird der Bundesfinanzhof/BFH entscheiden (anhängiges Revisionsverfahren Az. VI R 14/24).
Stand: 25. September 2024
Bild: Oleksii – stock.adobe.com
Standort Dortmund
Schleefstraße 4
44287 Dortmund
Tel.: 0231 / 94 00 11 – 0
Fax: 0231 / 94 00 11 – 12
info@hortig-insel.de
Standort Hagen
Bülowstraße 35
58097 Hagen
Tel.: 02331 / 3 76 20 – 0
Fax: 02331 / 3 76 20 – 10
info@hortig-insel.de
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.