Jahresabschlusserstellung Buchhaltung Erbschaftssteuererklärungen Schenkungssteuererklärungen Testamentsvollstreckung Einkommensteuererklärung Unternehmensbewertung Unternehmensnachfolge Landwirtschaftliche Buchstelle Internationales Steuerrecht Lohnbuchführung Steuerstrafrecht Gründungsberatung Betriebswirtschaftliche Beratung

effizient. erfahren. smart.

Kapitallebensversicherungen vor 2005

Ertragsanteilsbesteuerung

Leistungen aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen sind einkommensteuerfrei, wenn die Kapitalauszahlung gewählt wird. Rentenleistungen besteuerte die Finanzverwaltung bisher mit dem Ertragsanteil. Letzteres wurde allerdings vom Bundesfinanzhof/BFH in der nicht veröffentlichten Entscheidung vom 1.7.2021 (VIII R 4/18) dahingehend interpretiert, dass Rentenzahlungen erst ab diesem Zeitpunkt der Besteuerung unterliegen dürfen, ab diesem das in der Ansparzeit angesparte Kapitalguthaben verbraucht ist.

Jahressteuergesetz 2024

Mit der Änderung des § 52 Abs. 28 Satz 5 Einkommensteuergesetz/EStG durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde jetzt die bisherige Besteuerungspraxis der Finanzverwaltung, nämlich die Besteuerung mit dem Ertragsanteil, gesetzlich fixiert. Für laufende Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher ändert sich dadurch im Ergebnis nichts.

Fazit

Die gesetzliche Festlegung der Ertragsbesteuerung von Rentenleistungen durch die Gesetzesänderung ist für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher langfristig vorteilhaft. Denn andernfalls wäre ab dem Zeitpunkt des Verbrauchs des Kapitals die volle Besteuerung zum normalen Steuertarif eingetreten, was zu erheblich höheren Steuern geführt hätte als die Ertragsanteilsbesteuerung.

Stand: 17. Dezember 2024

Bild: funstarts33 – stock.adobe.com

Weitere Ausgaben

Februar 2025
Dezember 2024
November 2024
Oktober 2024
September 2024
August 2024
Juli 2024
Juni 2024
Mai 2024
April 2024
März 2024