Jahresabschlusserstellung Buchhaltung Erbschaftssteuererklärungen Schenkungssteuererklärungen Testamentsvollstreckung Einkommensteuererklärung Unternehmensbewertung Unternehmensnachfolge Landwirtschaftliche Buchstelle Internationales Steuerrecht Lohnbuchführung Steuerstrafrecht Gründungsberatung Betriebswirtschaftliche Beratung

effizient. erfahren. smart.

Ausländische SV-Globalbeiträge

Globalbeiträge

In Deutschland steuerpflichtige und im Ausland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen oftmals im Tätigkeitsstaat einheitliche Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge). Diese umfassen sowohl die Krankenversicherungsbeiträge als auch die Rentenversicherungsbeiträge und sonstige Sozialabgaben.

Neue Aufteilungssätze

Globalbeiträge müssen für Zwecke des Sonderausgabenabzugs aufgeteilt werden. Die für den Veranlagungszeitraum 2026 geltenden Aufteilungsmaßstäbe hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 25.11.2025, IV C 4 – S 2221/00348/007/007 bekannt gegeben. Das BMF-Schreiben betrifft die Länder Malta, Zypern, Norwegen, Portugal, Spanien, Belgien, Irland und Lettland. Darin enthalten sind auch die jeweiligen Prozentsätze für die Höchstbetragsberechnung des Arbeitgeberanteils (§ 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)).

Beispiel Irland

Deutsche Steuerpflichtige, die in Irland der Sozialversicherungspflicht unterliegen, können 2026 aus dem Globalbeitrag einen Anteil von 73,23 % als Altersvorsorgeaufwendungen, einen Anteil von 14,17 % als Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung sowie 12,60 % für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Für die Höchstbetragsberechnung ist ein Arbeitgeberanteil von 161,11 % anzusetzen.

Stand: 21. Dezember 2025

Bild: K-Photo – stock.adobe.com

Weitere Ausgaben

April 2026
März 2026
Februar 2026
Dezember 2025
November 2025
Oktober 2025
September 2025
August 2025
Juli 2025
Juni 2025
Mai 2025
Zum Inhalt springen