Menü
Seit dem 1.5.2023 gilt das Deutschlandticket. Nutzer dieses Tickets können damit für € 49,00 pro Monat in Regionalzügen (öffentlicher Personennahverkehr) durch ganz Deutschland fahren (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074). Nutzen Arbeitnehmer das Ticket auch für Fahrten zur Arbeitsstelle und zahlt der Arbeitgeber dafür einen Zuschuss bzw. übernimmt er die Kosten, sind die Zuwendungen im Rahmen des § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz/EStG lohnsteuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Die Steuerbefreiung bleibt außerdem auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt.
Eine dem 9-€-Ticket aus 2022 entsprechende Vereinfachungsregelung, nach dieser Zuschüsse der Arbeitgeber steuerfrei bleiben, wenn diese höher sind als die tatsächlichen Aufwendungen der Arbeitnehmer, in der Jahresbetrachtung jedoch die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen (BMF-Schreiben vom 30.5. 2022 BStBl 2022 I S 922), ist für das Deutschlandticket nicht vorgesehen. Arbeitgeber sollten daher Zuschüsse an den Ticketpreis anpassen. Überschießende Beträge stellen einen lohnsteuerpflichtigen Bezug dar.
Bei Minijobbern ist das Deutschlandticket bei der Ermittlung des regelmäßigen Verdienstes nicht zu berücksichtigen. Das heißt, der Minijobber kann zu den € 520,00 im Monat das Deutschlandticket erhalten. An dem Minijob-Status ändert sich dadurch nichts. Das Ticket ist auch nicht bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, der Umlage U1, U2 oder der Insolvenzgeldumlage zu berücksichtigen. Unberücksichtigt bleibt das Deutschlandticket auch bei Jahres- oder Abmeldungen.
Stand: 26. Juli 2023
Bild: vegefox.com – stock.adobe.com
Standort Dortmund
Schleefstraße 4
44287 Dortmund
Tel.: 0231 / 94 00 11 – 0
Fax: 0231 / 94 00 11 – 12
info@hortig-insel.de
Standort Hagen
Bülowstraße 35
58097 Hagen
Tel.: 02331 / 3 76 20 – 0
Fax: 02331 / 3 76 20 – 10
info@hortig-insel.de
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.