Im Monatsbericht vom September 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen die Einspruchsstatistik für 2024 veröffentlicht. Den Zahlen zufolge sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den letzten Jahren offensichtlich viel seltener gegen ihren Steuerbescheid vorgegangen. So geht aus dem BMF-Monatsbericht hervor, dass die Zahl der eingelegten Einsprüche gegenüber dem Vorjahr um 40,4 % gesunken ist.
Das BMF betont, dass außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren eine hohe Filterwirkung haben. Dies sei zum einen dadurch zu beobachten, dass nur etwa 12,7 % von den im Kalenderjahr 2024 erfolgten Einsprüchen durch förmliche Einspruchsentscheidung entschieden werden mussten. In den übrigen Fällen wurden die Einsprüche zurückgenommen oder durch Abhilfe erledigt. In 1,1 % der erledigten Einsprüche kam es zur Klage beim Finanzgericht.
Stand: 28. Oktober 2025
Bild: LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com
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