Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat vor Kurzem den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 veröffentlicht.
Die Verordnung legt die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das kommende Jahr 2027 fest. Analog zur Lohnentwicklung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich an.
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt ab 2027 voraussichtlich € 8.850,00/Monat bzw. € 106.200,00/Jahr.
Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für 2027 voraussichtlich € 84.150,00/Jahr bzw. € 7.012,50/Monat. Die ebenfalls bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2027 wird auf € 76.500,00/Jahr bzw. € 6.375,00/Monat erhöht.
Die als Referenzwert für den gesamten Bereich der Sozialversicherung geltende Bezugsgröße wird 2027 auf € 4.130,00/Monat bzw. € 49.560,00/Jahr angehoben.
Stand: 27. Oktober 2026
Bild: Pulwey – stock.adobe.com
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